Arbeitgeber haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Mitarbeiter mit Schutzvorrichtungen und der nötigen Schutzausrüstung, darunter fällt auch Arbeitskleidung, ausgestattet sind, um die jeweiligen Arbeitsprozesse gemäß den gesetzlichen Vorschriften durchführen zu können.
Kommt der Arbeitgeber diesen Pflichten nicht vollständig nach, haben Arbeitnehmer Rechte, die sie in Anspruch nehmen können wie bspw. die Meldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Arbeitsverweigerung. Sollte es bereits zu einer Schädigung von Geist oder Gesundheit, durch Vernachlässigung dieser Pflichten gekommen sein, besteht weiterhin Schadensanspruch, der sich nach Schwere und Dauer des jeweiligen Krankheitsfalles richtet.